Zudem schreibt der SPD im Zusammenhang mit der vorerwähnten Schule lediglich, dass das Angebot aufgrund der geographischen Lage, verbunden mit dem relativ langen Anfahrtsweg, als ungeeignet erscheine. Keine Aussage macht er aber dazu, dass die Beschulung an der Tagessonderschule V. für den Beschwerdeführer als ungeeignet erscheine. Wie bereits oben erwähnt, ist die Palette an Beschulungsmöglichkeiten aus diversen Gründen im konkreten Fall eher klein. Insofern kann in Bezug auf die Beschulung nicht auf alle gestellten Anforderungen des Beschwerdeführers Rücksicht genommen werden. Es müssen seitens des Beschwerdeführers und seiner Eltern Abstriche in Kauf genommen werden. 4.5 4.5.1