Der verfassungsmässige Anspruch auf unentgeltlichen Grundschulunterricht umfasst nur ein angemessenes, erfahrungsgemäss ausreichendes Bildungsangebot an öffentlichen Schulen. Das bedeutet, dass der verfassungsmässige Anspruch nicht die optimale beziehungsweise geeignetste überhaupt denkbare Schulung von behinderten Kindern gebietet. Für behinderte Kinder ist es regelmässig erforderlich, einen höheren Aufwand zu betreiben, um ihre behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen und eine möglichst weitgehende gesellschaftliche Chancengleichheit herzustellen.