Der Beschwerdeführer bringt hinsichtlich der vorgeschlagenen Beschulung an der Tagessonderschule V. im Wesentlichen vor, an dieser Schule werde der Schulstoff in Epochen gegliedert, wobei diese drei bis vier Wochen andauern würden. Diese würden sich für ihn als zu lange herausstellen. Da er an Autismus leide, sei es für ihn schwierig, sich lange mit dem gleichen Thema zu beschäftigen. Er könne sich im Allgemeinen nie sehr lange konzentrieren und aufmerksam zuhören. Der Epochenunterricht könne bei ihm aktiv eine Blockadehaltung auslösen.