Alle drei Beschulungsvorschläge wurden von den für die Angelegenheit zuständigen Mitarbeitenden der Abteilung SHW aus pädagogisch-therapeutischer Sicht für den Beschwerdeführer als geeignet eingestuft. Mit allen drei Institutionen wurde vorgängig Kontakt aufgenommen, wobei denselben im Zusammenhang mit dem Beschwerdeführer nur dessen Geschlecht, Alter (Klasse) und seine Autis- mus-Spektrum-Störung angegeben wurden. Am besten geeignet ist aufgrund der gemachten Abklärungen die Tagessonderschule V. 4. 4.1