Dem schulpsychologischen Fachbericht vom 4. Juli 2022 lässt sich im Wesentlichen entnehmen, dass beim Beschwerdeführer weiterhin eine erhebliche soziale Beeinträchtigung besteht. Neben der Hauptstörung (Autismus-Spektrum-Störung) bestehe der dringende Verdacht auf eine erheblich komorbide Angst- und Zwangsstörung. Die Bewältigung des Schulwegs mit öffentlichen Verkehrsmitteln sei für den Beschwerdeführer zurzeit nicht zumutbar. Für den Beschwerdeführer solle ein Schulwechsel in erster Linie einen stabilisierenden, Tagesstruktur stiftenden und Autonomie fördernden