Daraufhin wurde die Stellungnahme des Beschwerdeführers dem Gemeinderat R. und dem Schulrat des Bezirks S. zur Kenntnisnahme und zur allfälligen Rückäusserung zugestellt. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass das Instruktionsverfahren abgeschlossen sei und die Angelegenheit demnächst dem Regierungsrat zum Entscheid unterbreitet werde. M. In der Folge liess sich der Gemeinderat R. mit Schreiben vom 9. September 2022 vernehmen. Diese Eingabe wurde den Parteien mit Verfügung vom 12. September 2022 zur Kenntnisnahme zugestellt. Gleichzeitig wurde auf Ziffer 2 der Verfügung vom 25. August 2022 verwiesen. N.