Mit Zwischenentscheid vom 14. Juli 2022 trat das BKS sowohl auf das Gesuch um vorsorgliche Zuweisung des Beschwerdeführers in die Privatschule Z. als auch auf den superprovisorischen Feststellungsantrag des Beschwerdeführers nicht ein. Gleichzeitig legte der Rechtsdienst BKS dem Beschwerdeführer mit Brief vom 14. Juli 2022 dar, dass der Rechtsdienst zusammen mit der Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten (SHW) dabei sei, einen Sonderschulplatz für den Beschwerdeführer zu suchen. Zudem wurde dem Beschwerdeführer das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der Suche nach der Beschulungslösung mitgeteilt. I.