Aufgrund der prozessualen Anträge des Beschwerdeführers wurde G. vom SPD, Regionalstelle S., mit Verfügung vom 27. Juni 2022 aufgefordert, den schulpsychologischen Fachbericht bis spätestens am 4. Juli 2022 einzureichen. G. kam dieser Aufforderung mit Eingabe vom 4. Juli 2022 nach. Diese wurde den Parteien mit Verfügung vom 6. Juli 2022 zur allfälligen Rückäusserung bis spätestens am 25. Juli 2022 zugestellt. G. In der Folge liess sich der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 11. Juli 2022 vernehmen und stellte folgenden superprovisorischen Antrag: