4. Der Schulpsychologische Dienst, Regionalstelle S., sei aufzufordern, die Antworten auf die Fragen gemäss Verfügung vom 28.02.2022 innert 5 Tagen einzureichen. Sollte Herr G. verhindert sein, ist dies durch eine Ersatzperson vorzunehmen. 5. Der prozessuale Antrag Ziffer 4 hiervor sei im Sinne einer superprovisorischen Massnahme sofort und ohne vorgängige Anhörung der übrigen Verfahrensbeteiligten anzuordnen." Im Rahmen dieser Eingabe führte der Beschwerdeführer unter anderem aus, dass er infolge Kündigung per Ende des Schuljahrs 2021/22 durch die Privatschule X. in Q. ab Beginn des Schuljahrs 2022/23 ein neues Beschulungsangebot benötige. F.