Im nachfolgenden Rechtsmittelverfahren führte zunächst A. Beschwerde gegen den Entscheid der Schulpflege beim Bezirksschulrat, der die Beschwerde guthiess. Den entsprechenden Entscheid focht die Schulpflege mit Erfolg beim Regierungsrat an. Gegen dessen Beschluss führte A. Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Zuweisung von A. an die Privatschule X. vom Mai 2018 bis Ende Schuljahr 2017/18 aus formellen Gründen Bestand habe, im Übrigen aber wurde von einer Zuweisung (sei es an die Privatschule X., sei es an eine Sonderschule) abgesehen. Gegen dieses Urteil führte A. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht.