Nachdem die Eltern der Gemeinde und Schulpflege R. mit Schreiben vom 9. April 2018 mitgeteilt hatten, dass sie für die Privatschulkosten nach den Frühlingsferien nicht mehr aufkommen würden, entschied die Schulpflege R. am 28. Mai 2018 Folgendes: "1. Ab Mai 2018 bis zum Ende des Schuljahres 2017/2018 wird A. der Privatschule X. zugewiesen. 2. Ab Schuljahr 2018/2019 wird A. der Tagessonderschule Y. zugewiesen. 3. Sollte die Tagessonderschule Y. keinen Platz für A. haben, wird er ab Schuljahr 2018/19 der Regelklasse R. mit zusätzlichen 16 heilpädgogischen Schulstunden pro Woche zugewiesen."