In Gutheissung der Beschwerde wird der Entscheid des Schulrats des Bezirks Q. vom 8. Juni 2022 aufgehoben und A. (Beschwerdegegner) dem Schulhaus in R. zugewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor dem Regierungsrat (inklusive Zwischenentscheid), bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'500.– sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 193.80, insgesamt Fr. 1'693.80, werden dem Beschwerdegegner beziehungsweise seinen Eltern zur Hälfte mit Fr. 846.90 in solidarischer Haftbarkeit auferlegt. 3.