Da sie Erfahrungen hatten, dass andere Kinder aus R. ins Schulhaus C. eingeteilt wurden, hätten sie fälschlicherweise angenommen, dass ihr Sohn diese Möglichkeit auch hätte (vgl. Entscheid des Schulrats des Bezirks Q., B. Materielles, E. 1). Es wäre ratsam gewesen, wenn die Eltern, anstatt von einer Annahme auszugehen, sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit ihrem Anliegen und zur Klärung der Sachlage an die zuständige Schulleitung gewendet hätten.