Die Eltern haben vor dem Schulrat angegeben, dass sie an drei Wochentagen (aktuell Dienstag bis Donnerstag) auf eine Ganztagesbetreuung ihres Sohnes angewiesen seien. Bei einer Beschulung in R. würde dies bedeuten, dass sie ihren Sohn am Morgen wie bisher zur Frühbetreuung in die Kindertagesstätte U. oder neu in die Kindertagesstätte F. bringen müssten, von wo aus er dann mit einem Taxi beziehungsweise dem Transportdienst der Kindertagesstätte F. in die Schule R. gebracht würde, wo er den Unterricht und Mittagstisch besuchen und anschliessend wieder ins Betreuungsangebot in der Stadt zurückgebracht würde.