Die Eltern von A. haben zur Begründung ihrer Beschwerde vor dem Schulrat des Bezirks Q. im Wesentlichen vorgebracht, A. besuche den Hort in der Kindertagesstätte U. an drei Tagen pro Woche, da sie beide berufstätig seien; sie in V., er in W. Der Weg von der Kindertagesstätte U. zum Schulhaus in R. betrage fast zwei Kilometer, was für A. im ersten Jahr nicht zumutbar sei. Sie wären folglich gezwungen, drei Mal pro Woche und mindestens zwei Mal pro Tag auf einen Taxidienst auszuweichen. Dieser betrage für einen Weg Fr. 25.–, was monatlich eine Summe von rund Fr. 1'200.– ausmachen würde. Es wäre für sie nicht möglich, diese Summe aufzubringen.