Da am Schulstandort R. das Tagesangebot in der Kindertagesstätte F. stark eingeschränkt sei, gehe der Schulrat davon aus, dass dort kaum Nachfrage bestehe für eine volle Tagesbetreuung. Somit sei A. als Einzelfall zu sehen, der mit einem hohen Bedarf an Betreuung im Schulhaus C. besser aufgehoben sei. 2.3