Der Schulrat des Bezirks Q. bringt in seiner Stellungnahme vom 15. Juli 2022 vor, er stelle sich nicht auf den Standpunkt, dass A. grundsätzlich ein Anrecht habe, die Kindertagesstätte U. als Tagesbetreuung zu besuchen. Wenn die Schule eine kindgerechte und pädagogisch sinnvolle Betreuung anbieten könne, dann sei es zumutbar, dass A. diese besuche. Auch eine Taxifahrt pro Tag erachte der Schulrat als zumutbar. Doch im Falle von A. würde es mehrere Taxifahrten brauchen, da er auch in die Frühbetreuung gehen müsse, die im kommenden Schuljahr in R. eventuell nicht angeboten werde.