"Der angefochtene Entscheid vom 8. Juni 2022 sei aufzuheben. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." E. – F. … G. Mit Zwischenentscheid des BKS vom 25. Juli 2022 wurde der Beschwerdegegner für die Dauer des Beschwerdeverfahrens vor dem Regierungsrat dem Schulhaus in R. zugeteilt. H. – J. … Erwägungen 1. Gemäss § 78 des Schulgesetzes (SchulG) vom 17. März 1981 (SAR 401.100) kann gegen Beschlüsse und Entscheide des Schulrats des Bezirks innert 30 Tagen von der Zustellung an Beschwerde beim Regierungsrat geführt werden. Die Beschwerde ist fristgerecht eingereicht worden.