C. Gegen diesen Entscheid erhoben die Eltern von A., D., mit Eingabe vom 2. Mai 2022 Beschwerde beim Schulrat des Bezirks Q. und beantragten, ihr Sohn sei im Schuljahr 2022/23 in die 1. Klasse im Schulhaus C. zuzuweisen. Mit Entscheid vom 8. Juni 2022 hiess der Schulrat des Bezirks Q. die Beschwerde gut, hob den Beschluss der Schule Q. vom 11. April 2022 auf und teilte A. für das Schuljahr 2022/23 in das Schulhaus C. ein. D. Mit Eingabe vom 6. Juli 2022 erhob die Schule Q., Gesamtschulleitung (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vertreten durch lic. iur. E., Rechtsanwalt, gegen den Entscheid des Schulrats des Bezirks Q. Beschwerde beim Regierungsrat und stellte folgenden Antrag: