Mit Übertrittsempfehlung vom 21. Januar 2022 wurde A. in die 1. Klasse des Schulhauses R. eingeteilt. Die Eltern ersuchten am 23. Januar 2022 um Zuteilung ins Schulhaus C. Das Gesuch wurde am 28. März 2022 durch die Schulverwaltung abgelehnt. Nach erneutem Gesuch der Eltern um Zustellung einer anfechtbaren Verfügung, beschloss die Schule Q. am 11. April 2022 die Ablehnung der Zuteilung von A. in das Schulhaus C.