Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass sich eine Reduktion der Attikafläche regelmässig als vorteilhaft auswirkt, sowohl für den Gesamteindruck der Überbauung als auch – und diesem Punkt kommt ebenfalls ausschlaggebende Bedeutung zu – in Bezug auf die Belastung der Nachbarschaft. Indem die Bauherrschaft freiwillig auf eine entsprechende Erhöhung der Attikafläche bei Haus A verzichtet, handelt es sich vorliegend um insgesamt als unproblematisch zu beurteilende Änderungen, die in Bezug auf die Gesamtüberbauung ohne entscheidende Bedeutung sind.