14 von 15 Zwar ist die Fläche, um welche die beiden Attikageschosse reduziert werden müssen, nicht unerheblich – selbst im Verhältnis zur Grösse der Gesamtüberbauung. Nach dem Gesagten sind aber in erster Linie qualitative und nicht quantitative Kriterien massgebend. So fällt diesbezüglich ins Gewicht, dass die Attikafläche aufgrund der Länge der Baukuben bereits mit einer Zurückversetzung der Attikas auf den Längsseiten um beidseitig je ca. 65 cm (Haus B) beziehungsweise ca. 77 cm (Haus C) erreicht werden könnte. Eine solche Reduktion der Attikagrundfläche wäre in Bezug auf das äussere