11 von 15 Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen kann zusammenfassend festgehalten werden, dass der geplante Flächentransfer von Attikageschossfläche zulässig ist und damit zu Gunsten des Wohnquartiers Rücksicht genommen wird. Der Gemeinderat stimmt deshalb dem Flächentransfer von Attikageschossfläche im geplanten Umfang zu."