"Das betroffene Areal ist bei der Beurteilung gesamthaft zu betrachten, weshalb bei Fragen der Ausnützung oder des Attikageschosses nicht die einzelnen Gebäude massgebend sind. Da das gesamte Areal gemeinsam überbaut wird und einen funktionellen Zusammenhang aufweist, liegen denn auch nicht isolierte Gebäude vor; ebenso wenig liegt eine Ausnützungsübertragung vor, wie dies zwischen verschiedenen Grundstücken vorkommen kann. Es wurde hier lediglich die zulässige Fläche im Attikageschoss architektonisch sinnvoll verteilt, damit die entstehenden Rücksprünge entlang der Längsfassaden dreigeschossig in Erscheinung treten.