In der werktäglichen Abendspitzenstunde, die für die Erschliessung des vorliegenden Bauvorhabens in erster Linie massgebend ist, ist die Erschliessung aufgrund einer Überlastung des übergeordneten Strassennetzes mithin nicht infrage gestellt. Der Regierungsrat kann sich daher der Fachmeinung der kantonalen Fachstelle auch in dieser Hinsicht ohne Weiteres anschliessen, wonach es sich als unverhältnismässig erwiese, die Erschliessung des vorliegenden Bauvorhabens alleine aufgrund einer gewissen Verschärfung der bereits vorbestehenden (zeitweisen) Überlastung des übergeordneten Strassennetzes an einer – für die Erschliessung des vorliegenden Bauvorhabens nicht massgeben-