Der Gemeinderat hält zu Recht fest, dass in dieser Spitzenstunde gemäss der Verkehrsstudie von einer um 75 % geringeren Verkehrsbelastung auszugehen ist (vgl. Verkehrsstudie, S. 10) und der fragliche Knoten an diesen Tagen keine Stauwurzel darstellt. In der werktäglichen Abendspitzenstunde, die für die Erschliessung des vorliegenden Bauvorhabens in erster Linie massgebend ist, ist die Erschliessung aufgrund einer Überlastung des übergeordneten Strassennetzes mithin nicht infrage gestellt.