Diesbezüglich ist vorliegend zum einen zu berücksichtigen, dass für die Erschliessung des vorliegenden Bauvorhabens – im Gegensatz zur Erschliessung der mit der Verkehrsstudie in erster Linie untersuchten Erschliessung der Fachmärkte in der Umgebung – nicht die samstägliche Spitzenstunde zwischen 14.00 und 15.00 Uhr sondern die werktägliche Abendspitzenstunde zwischen 18.00 und 19.00 Uhr massgebend ist. Der Gemeinderat hält zu Recht fest, dass in dieser Spitzenstunde gemäss der Verkehrsstudie von einer um 75 % geringeren Verkehrsbelastung auszugehen ist (vgl. Verkehrsstudie, S. 10) und der fragliche Knoten an diesen Tagen keine Stauwurzel darstellt.