BGer 1C_178/2014, Erw. 3.1.2). Zur Erschliessung von Bauten mit grossem Publikumsverkehr und verkehrsintensiven Einrichtungen, wozu (grosse) Einkaufszentren zählen, wird verlangt, dass die Strassen in der Umgebung, die von den Besuchern als Zufahrt benutzt werden, den zu erwartenden zusätzlichen Verkehr aufnehmen können, ohne das öffentliche Strassennetz zu überlasten (BGer 1C_36/2010 vom 18. Februar 2011, Erw. 4.1 und 4.2 mit Hinweisen; BGer 1C_178/2014, Erw. 3.1.2, mit Hinweisen). Die Kantone können dazu besondere Regelungen vorsehen (BGer 1C_178/2014, Erw. 3.1.2, mit Hinweis).