Das zu lösende Problem betrifft ein Problem im Bestand, dessen Lösung vorliegt. Die Kapazitäten des Erschliessungssystems des Quadranten A mit der AA sind für das Bauvorhaben auf der Parzelle M grundsätzlich gegeben. Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit dieses Erschliessungssystems liegt in der Zuständigkeit der Gemeinde, welche die Gesamtsituation analysieren liess (Studie C.) und Massnahmen eingeleitet hat.