Die Abteilung Verkehr des Departements Bau, Verkehr und Umwelt nahm mit Fachbericht vom 14. März 2022 zur Frage Stellung, ob sich die Erschliessung des Bauvorhabens aufgrund der Kapazitäten der Fein- und Groberschliessung oder des übergeordneten Strassennetzes als ungenügend erweise. Sie hielt dazu Folgendes fest (Fachbericht AVK, S. 3 f.): "Zur Frage 3 Ausgangslage Parzelle M vor Bauvorhaben