Die Vorinstanz beziehe sich im angefochtenen Entscheid zudem auf eine mehrere Jahre alte Verkehrsstudie, welche sich nicht mit der Verkehrsaufnahmekapazität befasse, die insbesondere durch das zu beurteilende Bauvorhaben verursacht werde, sondern nur den damaligen Ist- Zustand erfasse. Aus dieser Verkehrsstudie sowie den Erwägungen der Vorinstanz erhelle lediglich, dass die Kapazität des übergeordneten Strassennetzes bereits im Jahr 2018 ungenügend gewesen sei, weshalb zur Behebung der Unterkapazitäten beziehungsweise zur Verflüssigung des Verkehrsaufkommens konkrete Massnahmen geplant worden seien, wie zum Beispiel der Kreisel beim Kno-