Die Frage der Legitimation der Beschwerdeführerin zur Erhebung der von ihr vorgetragenen Rügen war bereits Thema des Beschwerdeverfahrens gegen die erste Baubewilligung des Gemeinderats vom 13. Mai 2019 für das vorliegende Bauvorhaben. In jenem Entscheid war der Gemeinderat nur teilweise auf die Einwendung der Beschwerdeführerin eingetreten. Der Regierungsrat hielt in seinem Beschwerdeentscheid vom 14. Januar 2020 (Regierungsratsbeschluss [RRB] 2020-000001) dazu Folgendes fest: