Als einschlägige Fachnorm ist ferner die VSS-Norm 640 075 "Fussgängerverkehr; Hindernisfreier Verkehrsraum" vom 1. Dezember 2014 anzusehen. Diese unterscheidet zwischen Rampen einerseits und der Längsneigung von Wegen anderseits. Bei diesen beträgt die zulässige Neigung grundsätzlich ebenfalls höchstens 6 %. Wenn erforderlich, sind Wegneigungen im Freien bis 10 %, bei überdachten Wegen bis 12 % zulässig. Bei Wegen mit einer Neigung ab 10 % sind nach Möglichkeit Handläufe anzubringen (Ziff. 6.1 des normativen Anhangs der Norm). 6.3