Hinzu kommt, dass Pflastersteine nicht geeignet sind, Höhenunterscheide zu überbrücken, wie dies hier nötig ist. Ferner ist auch das Anbringen einer Markierung vor der Bustür (Aufmerksamkeitsfeld) bei einer Natursteinpflästerung ohne Verlaufen der Farbe nicht machbar. Der vorgesehenen reduzierten Asphaltierung der Bushaltestelle gemäss Situationsplan vom 18. Juni 2021 ist daher zuzustimmen. Eine weitergehende Reduktion hingegen ist abzulehnen.