2 von 4 Einstiegs- und Ausstiegsbereich begrenzt wird. Einen höheren denkmalgeschützten, historischen Wert hat aber die bestehende Strassengestaltung nicht. Sie ist von bloss kommunalem Interesse und rechtfertigt keine zusätzlichen Abstriche an die hindernisfreie Gestaltung. Der Manövrierbereich im unmittelbaren Haltebereich vor dem Bus ist besonders sensibel. Hinzu kommt, dass Pflastersteine nicht geeignet sind, Höhenunterscheide zu überbrücken, wie dies hier nötig ist.