Personen, die mit einem Stock, einem Rollator oder mit dem Rollstuhl unterwegs sind, sind darauf angewiesen, dass Flächen möglichst eben sind, keine Übergangsstellen aufweisen und sie namentlich auch bei Nässe, Kälte und Verschmutzung rutschsicher sind. Natursteinpflästerungen, die plan und vollflächig ausgefugt angebracht werden, sind für die Gestaltung eines hindernisfreien Zugangs nur "beschränkt geeignet" und dürfen daher nur in bestimmten Sonderfällen angebracht werden. Als Anwendungsbeispiel für die Zulässigkeit solcher Beläge werden historische Ortskerne genannt (Norm SIA 500 "Hindernisfreie Bauten", Ausgabe 2009, Tabelle 7, S. 43;