Beim vorgesehenen Ausbau geht es darum, dass Menschen mit Behinderungen die öffentlichen Verkehrsmittel möglichst eigenständig nutzen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, ohne von der Hilfe Dritter abhängig zu sein (vgl. Bundesblatt der Schweizerischen Eidgenossenschaft [BBl] 2001 1715, 1775). Personen, die mit einem Stock, einem Rollator oder mit dem Rollstuhl unterwegs sind, sind darauf angewiesen, dass Flächen möglichst eben sind, keine Übergangsstellen aufweisen und sie namentlich auch bei Nässe, Kälte und Verschmutzung rutschsicher sind.