Sie will im Einverständnis der Gemeinde die Porphyrpflästerung im Vorplatzbereich des Gemeinde- und des Hauses Y nun doch belassen und einzig im Bereich des effektiven Bushaltebereichs die Pflästerung durch einen Asphaltbelag ersetzen, um in diesem kritischen Manövrierbereich die Rollstuhltauglichkeit und behindertengerechte Ausgestaltung sicherzustellen. Dieser Lösung gibt ebenfalls die Procap Schweiz (Fachstelle für hindernisfreies Bauen) ihre Zustimmung (vgl. Abteilung Tiefbau, Schreiben vom 30. Juni 2021; verbesserter Situationsplan "Q. Gemeindehaus" vom 18. Juni 2021). 4.2