Zutreffend ist, dass der Plan "Böschungssicherung und Situation" vom 31. August 2020 den Terrainübergang zur angrenzenden Parzelle X. (Grünzone) im Osten nicht aufzeigt. Die Gemeinde hat deshalb verfügt, dass der Anschluss der Geotextilmauer an die angrenzende natürliche Böschung anzupassen ist, und entsprechende Ergänzungen in der Plandarstellung verlangt. Es handelt sich dabei um einen untergeordneten Punkt, den die Beschwerdeführenden 2, deren Liegenschaft im Westen liegt, ohnehin nicht berührt, sondern einzig die Einwohnergemeinde als Eigentümerin der Parzelle