2. A. ist ab 10. August 2020 in die Regelschule (Schule R.) zuzuweisen." D. Nach durchgeführtem Schriftenwechsel und einer Anhörung der Verfahrensparteien fällte der Schulrat des Bezirks Q. am 5. August 2020 folgenden Entscheid: "1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Der Schulrat stellt fest, dass ein definitiver Verbleib in der Regelschule der Entwicklung des Beschwerdeführers nicht gerecht werden kann. Er hält die Beschwerdegegnerin aber an, nach erfolgreicher Evaluation eines Sonderschulplatzes eine beschwerdefähige Verfügung zu erlassen und so das rechtliche Gehör zu gewähren.