Sollte bis zum 10. August 2020 kein geeigneter Platz gefunden werden, wird A. in die 1. Klasse Realschule in R. eingeschult. Sobald ein geeigneter Platz in einer Tagessonderschule verfügbar ist, überprüft die Schulpflege R. die Situation neu." Zudem beschloss die Schulpflege R. sinngemäss eine Begleitung der Familie durch die Jugend-, Ehe- und Familienberatungsstelle (JEFB) der Region Q. C. Gegen diesen Entscheid führte A. (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch seine Eltern C., mit Eingabe vom 14. Juni 2020 (recte: 14. Juli 2020) Beschwerde an den Schulrat des Bezirks Q. und stellte folgende Anträge: "1. Der Entscheid der Schulpflege vom 25. Juni 2020 sei aufzuheben.