Gemäss fachpsychologischer Abklärung des SPD vom 16. Juni 2020 liegt bei A. eine erhebliche soziale Beeinträchtigung vor. Der SPD beschrieb den schulischen Förderbedarf im Wesentlichen wie folgt: Angepasste Lernziele, heilpädagogische Unterstützung des Lernens, Förderung in der Rechtschreibung, soziale Regeln und Umgangsformen. Er gab jedoch keine Empfehlung zur Schulungsform und überliess diese Fragestellung der Schulpflege R. Diese beschloss nach Anhörung der Eltern mit Entscheid vom 25. Juni 2020: "Die Schulpflege R. folgt der Empfehlung des SPD und sucht für die Beschulung von A. einen geeigneten Platz in einer Tagessonderschule resp. Sonderschule.