Seit dem Jahr 2016 liess sich die Schule R. vom Schulpsychologischen Dienst (SPD) namentlich infolge der schulischen Überforderung von A. sowie seinem nicht altersgemässen Umgang mit sozialen Herausforderungen und Regeln beraten. Nachdem sich die Problematiken in der pandemiebedingten Fernunterrichtsphase im Frühling 2020 verschärften, führte der SPD bei A. im Juni 2020 das standardisierte Abklärungsverfahren durch.