3. Über die Kosten- und Entschädigungsfolgen wird separat entschieden." Auf Begehren der Schulpflege der Primarschule Q. vom 14. Juli 2020 wurde die begründete Ausfertigung des Entscheids am 10. August 2020 an die Parteien versandt. Mit separatem Kostenentscheid vom 5. August 2020 (versandt am 20. August 2020) ordnete der Schulrat des Bezirks Q. zudem an: "1. Die Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. 2. Die Beschwerdegegnerin hat der Beschwerdeführerin deren Anwaltskosten in der Höhe von Fr. 5'500.00 (inkl. MwSt) zu ersetzen." D.