Nach durchgeführtem Schriftenwechsel und einer Anhörung der Parteien fällte der Schulrat des Bezirks Q. am 1. Juli 2020 folgenden Entscheid: "1. In Gutheissung der Beschwerde werden die Entscheide der Beschwerdegegnerin vom 21. April 2020 und 12. Mai 2020 aufgehoben und der Beschwerdeführerin für das Schuljahr 2020/21 der Besuch der 1. Regelklasse der Primarschule Q. (Schulhaus E.) genehmigt. 2. Einem allfälligen Begehren um eine begründete Ausfertigung des Entscheids beziehungsweise einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.