"1. Die Entscheide der Schulpflege der Primarschule Q. vom 21. April 2020 und vom 12. Mai 2020 seien aufzuheben und A. sei der 1. Klasse der Regelschule der Primarschule, Schulhaus "E.", in Q., zuzuweisen. 2. Eventualiter seien die Entscheide der Schulpflege der Primarschule Q. vom 21. April 2020 und vom 12. Mai 2020 aufzuheben und die Angelegenheit zur neuen Entscheidung im Sinne der nachfolgenden Ausführungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Unter gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." C.