A., geboren am tt.mm.jjjj, besuchte im Schuljahr 2019/20 die 2. Klasse des Kindergartens in Q. Gemäss fachpsychologischer Abklärung des Schulpsychologischen Diensts (SPD) vom 9. März 2020 liegt bei A. eine erhebliche kognitive Beeinträchtigung vor. Der SPD beschrieb den schulischen Förderbedarf. B. Mit Entscheiden vom 21. April 2020 und 12. Mai 2020 wurde A. auf das Schuljahr 2020/21 hin der Heilpädagogischen Sonderschule (HPS) in Q. zugewiesen. Gegen diesen Entscheid führte A., vertreten durch ihre Eltern C., wiederum vertreten durch D., Rechtsanwalt, mit Eingabe vom 20. Mai 2020 Beschwerde an den Schulrat des Bezirks Q. und stellte folgende Anträge: