102 Gemeindeversammlung; Antragsrecht zum Budget Anträge sind traktandenbezogen, wenn sie darauf abzielen, einen konkreten Budgetposten zu streichen oder betragsmässig zu erhöhen resp. herabzusetzen, nicht aber wenn sie "neue" Budgetposten einführen sollen. Aus dem Entscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, vom 17. Januar 2011 in Sachen A. gegen die Einwohnergemeinde X. (74059/23.3). Sachverhalt