Dass sich die finanzielle Situation der Beschwerdeführerin mittlerweile wieder verschlechtert hat, ist bedauerlich, jedoch Teil des unternehmerischen Risikos, wofür die Beschwerdeführerin grundsätzlich selbst verantwortlich ist. Dass das Unternehmen innert drei Jahren seit Erhalt der staatlichen Gelder eine Dividende ausschütten konnte, deutet darauf hin, dass es auf die Gelder nicht mehr angewiesen war, ansonsten es diesen Schritt nicht hätte gehen können. Die Beschwerdeführerin beschloss im Übrigen auch im Jahr 2024 eine Dividendenausschüttung, was auf eine gute finanzielle Lage hinweist.