Die Gesellschaft generiere momentan schlicht zu wenig Mittel, um die Rückzahlung mittelfristig vorzunehmen. Die Rückforderung des Betrags würde dazu führen, dass die Beschwerdeführerin nicht mehr liquide wäre und Konkurs ginge. Langjährige Mitarbeitende verlören ihre Stelle. Der Geschäftsinhaber, welcher für die Gesellschaft mit Herzblut während Jahrzehnten arbeitete, stünde vor einem Scherbenhaufen – dies kurz vor seiner Pensionierung. Schliesslich sei fraglich, ob bei den knappen finanziellen Verhältnissen der Beschwerdeführerin